Samstag, 27. Juli 2024

Verhaltensregeln bei Gasgeruch


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Defekte an Gasleitungen sind sehr selten. Sollten Sie dennoch einmal Gasgeruch in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus bemerken, beachten Sie bei Gasgeruch bitte folgende Verhaltensregeln.

Ruhe bewahren!

Melden Sie die Störung von einem Telefon außerhalb des Gefahrenbereichs!

Was tue ich bei Gasaustritt im Haus?

• Fenster und Türen öffnen!
• Gashahn schließen!
• Keine elektrischen Schalter und Türklingeln bedienen!
• Heben Sie das Telefon in Räumen mit Gasgeruch nicht ab!
• Nicht rauchen, kein Feuerzeug oder andere offene Flammen nutzen!
• Warnen Sie andere Personen im Haus und verlassen Sie das Gebäude!
• Die Feuerwehr und den Störungsdienst benachrichtigen!

Was tue ich bei Gasaustritt im Freien?

• Abstand zum Gefahrenbereich halten! Passanten ebenfalls warnen!
• Kein Handy, keine anderen elektrischen Geräte am Gefahrenort anschalten und nutzen!
• Nicht rauchen, kein Feuerzeug oder andere offene Flammen nutzen!
• Verhindern Sie, dass Gas in Räume strömen kann! Fenster und Türen von in der Nähe befindlichen Häusern schließen!
• Die Feuerwehr und den Störungsdienst benachrichtigen!

Im Bereich der Samtgemeinde Elbmarsch für Erdgas:

Defekte an Gasleitungen sind sehr selten. Sollten Sie dennoch einmal Gasgeruch in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus bemerken, benachrichtigen Sie den Versorger bitte umgehend telefonisch unter

T 08 00-4 28 22 66*

*Kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen

E-Mail

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